Allgemeine Zahlungs- und Geschäftsbedingungen für Leistungen der Kulturstiftung Ruhr
§ 1 Anmeldung und Buchung / Vertragsabschluss
1.1. Die Buchung einer Führung muss in Textform an den Besucherdienst der Kulturstiftung Ruhr erfolgen.
1.2. Nachfolgende Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gebuchten Leistungen. Kundenaufträge erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Mit der Buchung der Leistung hat die Kundin / der Kunde die Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Besucherdienstes der Kulturstiftung Ruhr zur Kenntnis genommen und anerkannt.
1.3. Die Kundin / der Kunde haftet für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen der Buchung.
1.4. Der Versand von Bestell- / Buchungsbestätigungen erfolgt auf Risiko der Kundin / des Kunden an die ihr / ihm angegebene Adresse. In der Regel erfolgt der Versand per E-Mail.
§ 2 Leistungen
2.1. Die Kulturstiftung Ruhr vermittelt Gruppenführungen für einen spezifischen Termin bzw. Zeitraum. Pro gebuchter Gruppenführung besteht eine Teilnehmerbeschränkung von max. 20 Personen bzw. bei Themenführungen von max. 15 Personen. Ausnahmen werden separat mitgeteilt.
2.2. Gruppenführungen werden nach Buchungsbestätigung von einem / einer autorisierten freiberuflichen Gästeführer / Gästeführerin der Villa Hügel durchgeführt. Die Auswahl der Gästeführerin / des Gästeführers obliegt dem Besucherdienst der Villa Hügel.
2.3. Die Leistungen der Gruppenführung ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
2.4. Sollte die Führung durch das Nichterscheinen der Gästeführerin / des Gästeführers ausfallen und kann am selben Tag nicht nachgeholt werden, so ist das Führungshonorar nicht zu zahlen. Es entsteht kein Anspruch auf Entschädigung.
2.5. Sollte die Durchführung einer vereinbarten Führung aufgrund von höherer Gewalt kurzfristig unmöglich sein, entfällt der Anspruch der Kundin / des Kunden auf deren Durchführung. Ein Honorar ist nicht zu zahlen.
Unter höherer Gewalt ist ein unvorhersehbares und unbeherrschbares, von außen kommendes, Ereignis zu verstehen, welches auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden kann (z.B. Erdbeben, Pandemie/Seuchen, Überschwemmungen, Sturm, Feuer und Blitzschläge, Kriege, Bürgerkriege und Revolutionen).
§ 3 Bezahlung
3.1. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt am Tag der Führung an der Kasse im Haupthaus der Villa Hügel gemäß Inhalt der Buchungsbestätigung.
3.2. Die Zahlung kann in bar, per EC- oder Kreditkarte am Tag des Besuchs vor Ort vorgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen gewährt die Kulturstiftung Firmen oder Institutionen die Zahlung per Rechnung.
§ 4 Stornierungen
4.1. Die Kundin / der Kunde kann von der gebuchten Leistung zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform. Die Stornierung wird durch den Besucherdienst der Kulturstiftung Ruhr in Textform (per Email) bestätigt.
4.2. Erfolgt die Stornierung bis sieben (7) Werktage vor dem Tag der gebuchten Führung wird kein Kostenbeitrag erhoben. Den Nachweis für den fristgerechten Eingang hat der Kunde zu erbringen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Besucherdienst der Kulturstiftung Ruhr. Bei einer Stornierung unter sieben (7) Werktagen wird der volle Preis für die Führung in Rechnung gestellt. Es können nur komplette Führungen und keine Einzelplätze storniert werden; bei der Reduzierung der Teilnehmerzahl pro Führung verbleibt es bei der vereinbarten Vergütung.
4.3. Im Einzelfall können Führungen durch den Besucherdienst der Kulturstiftung Ruhr bis zu drei Werktagen vor der Führung storniert werden; ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben. Es gibt keinen Anspruch auf Entschädigung.
§ 5 Verspätungen – Nichterscheinen
5.1. Der Anspruch auf eine Führung besteht für den gebuchten Tag und den gebuchten Zeitraum.
5.2. Sollte die Kundin / der Kunde bzw. einzelne Teilnehmer*innen der Gruppe verspätet zum Führungsstart aber noch vor Ende des geplanten Führungszeitraums in der Villa Hügel eintreffen, besteht kein Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Führungsdauer. Die Führung wird um die Verspätung verkürzt. Eine solche Verkürzung der Führungsdauer berechtigt nicht zur Reduzierung des Entgeltes. Trifft die Kundin / der Kunde erst nach Ende des geplanten Führungszeitraums ein, ist der Gästeführer / die Gästeführerin berechtigt, die Durchführung der Führung abzulehnen. Auch in diesem Fall wird das Honorar in voller Höhe fällig.
5.3. Bei Nichterscheinen der Gruppe wird das Entgelt für die gebuchte Führung von der Kulturstiftung Ruhr in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5.4. Bei Verspätung der Gästeführerin / des Gästeführers wird die Führungszeit um die Verspätung verlängert. Kann die Führung aus terminlichen Gründen der Gruppe oder der Gästeführerin / des Gästeführers nicht über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus verschoben werden, kann die Führung unentgeltlich storniert werden.
5.5. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin /des Kunden kann die Führung verkürzt jedoch mit Zahlung des vollen Honorars stattfinden.
5.6. Trifft die Gästeführerin / der Gästeführer verspätet ein, kann die Kundin / der Kunde mit Zahlung des ursprünglich vereinbarten Honorars der Beauftragung einer anderen Gästeführerin / eines anderen Gästeführers zustimmen.
§ 6 Haftung
6.1. Die Kulturstiftung Ruhr haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unberührt davon bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6.2. Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen obliegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich während des gesamten Aufenthaltes auf dem Gelände und in den Gebäuden den begleitenden Betreuern / Betreuerinnen und Lehrern / Lehrerinnen.
§ 7 Datenschutz
7.1. Die Kulturstiftung Ruhr bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für das Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kundin/ der Kunde gestattet der Kulturstiftung Ruhr, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
§ 8 Schlussklauseln
8.1. Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Essen. Der Sitz der Kulturstiftung Ruhr und Gerichtsstand ist Essen.
Stand: Dezember 2022
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